Das Standesamt der Gemeinde Lontzen überträgt das Gerichtsurteil der Ehescheidung der Personen, welche in der Gemeinde Lontzen, Herbesthal oder Walhorn geheiratet haben.
Auszug aus der Ehescheidungsurkunde
- Richtlinien: Jeglicher Auszug darf nur den betroffenen Personen ausgehändigt werden, insofern sie im Besitz ihres Personalausweises sind.
- Ausstellungsfrist: Im Prinzip sofort
- Preis: 5,00 EUR
Erwerb der belgischen Staatsangehörigkeit
Das Standesamt bearbeitet die Anträge auf Änderung der Staatsangehörigkeit der in Lontzen wohnhaften Personen.
- Option: Zulassungsbedingungen und Verfahren
- Einbürgerung: Zulassungsbedingungen und Verfahren
Ansprechpartner
Myriam Gehlen-Taeter
myriam.gehlen-taeter@lontzen.be
+32 (0) 87 89 80 64