Erklärung zur Barrierefreiheit

Die Gemeinde Lontzen bemüht sich, ihre Webseiten und Anwendungen barrierefrei zugänglich zu machen. Die Erklärung zur digitalen Barrierefreiheit wird im Dekret über die individuelle und öffentliche elektronische Kommunikation der Behörden des deutschen Sprachgebiets (Rechtsvorschrift zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates) verlangt.

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Webseite www.lontzen.be.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Dieser Webauftritt ist überwiegend, aber noch nicht vollumfänglich barrierefrei. Die Anforderungen der Web Content Accessibility Guidelines 2.1 werden weitgehend erfüllt.

Momentan werden folgende Funktionen unterstützt

  • Schrift/Darstellung vergrößern: Die Vergrößerung der Seitendarstellung mit den gängigen Browsern (zum Beispiel Firefox, Google Chrome, Microsoft Edge, Opera und Apple Safari) erfolgt bei Windows mit „STRG“ und „+“ und bei Apple mit „cmd“ und „+“.
  • Schrift/Darstellung verkleinern: Die Verkleinerung der Seitendarstellung mit den gängigen Browsern (zum Beispiel Firefox, Google Chrome, Microsoft Edge, Opera und Apple Safari) erfolgt bei Windows mit „STRG“ und „-“ und bei Apple mit „cmd“ und „-“.
  • Die Inhalte der Webseite passen sich der Bildschirmgröße des genutzten Geräts automatisch an (responsive Webdesign).
  • Hinterlegung von Alternativtexten für Bilder. Beim Gleiten der Maus über ein Bild wird der Bildinhalt erläutert. Diese Angaben werden von einer Vorlese-Software berücksichtigt.
  • Eine browserseitige Vorlesefunktion von Texten (zum Beispiel ab Firefox 49.0) wird auf den meisten Unterseiten unterstützt. Aufgrund ihrer unterschiedlichen Inhalte ist diese Funktion nicht auf der Startseite verfügbar.
  • Logischer Aufbau und Gliederung der Inhalte.

Nicht barrierefreie Inhalte 

Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus folgenden Gründen nicht barrierefrei:

In den Webauftritt eingebundene Dokumente (.pdf, .docx, etc.)

Begründung:

Die große Anzahl bereitgestellter Dokumente, die teilweise bereits älteren Datums sind, hat bisher eine Übertragung in ein barrierefreies Format nicht ermöglicht. Diese Dokumente werden sukzessive angepasst.

Dokumente, die von Dritten (z.B. andere Organisationen, Ministerien, u.a.) bereitgestellt werden, liegen nicht barrierefrei vor.

In den Webauftritt eingebundene Videos

Begründung:

Die Bereitstellung der Videos mit einer Audiobeschreibung konnte bislang nicht realisiert werden.

Redaktionelle Inhalte (teilweise)

Begründung:

Auf Grund der komplexen Inhalte, die zumindest teilweise in dieser Webseite veröffentlicht werden, ist eine einfache Sprachgestaltung (beispielsweise der Verzicht auf Fachbegriffe) nicht immer möglich.

Zur Verdeutlichung von Zusammenhängen und zur besseren Veranschaulichung werden bildliche Darstellungen (z.B. Infografiken) oder tabellarische Auflistungen verwendet. Diese sind nicht barrierefrei darstellbar.

Kontraste (teilweise)

Begründung:

Einige Inhalte weisen einen zu niedrigen Kontrast zwischen Vorder- und Hintergrundfarbe auf. Eine Lösung des Problems soll mit dem Webseitenentwickler besprochen werden.

Fehlende Alternativtexte (teilweise)

Begründung:

Einige Bilder verfügen über keinen Alternativtext, der es erlaubt, dass beim Gleiten der Maus über ein Bild dessen Inhalt erläutert wird. Diese Angaben können ebenfalls von einer Vorlese-Software berücksichtigt werden. Fehlende Alternativtexte werden progressiv hinzugefügt.

Fehlende Beschriftung der Suchfunktion (teilweise)

Begründung:

Manche zum Webseitenaufbau benötigte Knöpfe (‚searchsubmit-mobile‘ und ‚searchsubmit-desktop‘) sind nicht beschriftet und können nicht von Hilfswerkzeugen zur Barrierefreiheit ausgelesen werden. Diese Knöpfe dienen lediglich der Funktionalität der Webseite und verfügen über keinen redaktionellen Inhalt.

Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 28. März 2022 erstellt.

Die Bewertung der Vereinbarkeit der Website mit den Anforderungen der Richtlinie (EU) 2016/2102′ wurde in Form von einer von der öffentlichen Stelle durchgeführten Selbstbewertung geprüft. Als Grundlage dazu wurde der vom Föderalen Öffentlichen Dienst Politik und Unterstützung (FÖD BOSA) entwickelte Accessibility Check accessibility.belgium.be/de/tools/bosa-accessibility-check genommen. Weiterhin wurde die Seite einer kritischen Analyse nach W3C-Kriterien unterzogen.

Weitere Aktionen zur Umsetzung der Barrierefreiheit werden mit dem Webseitenentwickler besprochen.

Diese Erklärung wurde zuletzt am 28. März. 2022 überprüft.

Feedback und Kontaktangaben

Alle Fragen und Anmerkungen zur Barrierefreiheit dieser Webseite können Sie gerne per E-Mail an die Adresse info@lontzen.be oder schriftlich an die Gemeindeverwaltung Lontzen, Kirchstraße 46, 4710 Lontzen senden.

Unser Ziel ist es, Artikel so zu schreiben, dass sie auch von Besuchern verstanden werden, die mit der jeweiligen Thematik nicht oder nur oberflächlich vertraut sind. Gerne nehmen wir Ihre Anregungen auf, wenn Ihrer Ansicht nach ein Beitrag die zu vermittelnden Inhalte unnötig kompliziert darstellt.

Durchsetzungsverfahren

Im Falle einer fehlenden oder unbefriedigenden Antwort über die oben genannten Feedback-Methoden können Sie

  • dies mit einer Beschwerde an das Gemeindekollegium der Gemeinde Lontzen ausdrücken.
  • sich per E-Mail beschwerde@dg-ombudsdienst.be oder schriftlich an den Ombudsdienst der Deutschsprachigen Gemeinschaft, Platz des Parlaments 1, 4700 Eupen wenden. Sie können auch einen Termin anfragen unter der kostenlosen Nummer 0800 987 59. Die Ombudsperson wird Ihre Beschwerde prüfen und versuchen zu vermitteln.