Für Behinderte und Senioren bietet das ÖSHZ spezielle Vergünstigungen wie zum Beispiel die Befreiung von Fernseh- und Radiogebühren.
Finanzielle Vergünstigungen für Behinderte und Senioren
Beratung, Antragstellung und administrative Hilfe
- Telefonsozialtarif
- Befreiung Fernseh- und Radiogebühren
- Befreiung Verkehrssteuer + MwSt. auf Personenwagen
- Ermäßigung Immobilienvorabzug
- Parkkarte für Behinderte
- Einkommenssteuerermäßigung
- Stromsozialtarif
- Ermäßigung Bus und Bahn
- usw…