Hier finden Sie alles, was Sie wissen müssen, um heiraten zu können oder wenn Sie einen Auszug aus der Eheschließungsurkunde benötigen
Eheschließungen (Bedingungen)
- Die zukünftigen Eheleute müssen mindestens 18 Jahre alt sein.
- Die Ehe wird in der Wohnsitzgemeinde eines der zukünftigen Eheleute geschlossen.
- Im Ausland wohnende Belgier können an ihrem letzten Wohnsitz in Belgien heiraten.
- Richtlinien: Spätestens 1 Monat vor dem Heiratsdatum müssen die beiden zukünftigen Eheleute gemeinsam vorstellig werden, um die “Ankündigung der Eheschließung” vorzunehmen. Bitte beachten Sie ebenfalls, dass
Seit dem 01. Februar 2006 werden die durch die belgischen Standesämter erstellten Urkunden und Bescheinigungen durch das Standesamt, in welchem die Eheschliessung stattfindet, angefragt. Ausländische Urkunden müssen durch die zukünftigen Ehegatten bei den jeweiligen Standesämtern beantragt werden.
Wichtige Hinweise
- Identitätsnachweis (Bitte mitbringen): Personalausweis/Reisepass
- Geburtsort in Belgien: Urkunde wird vom Standesamt Lontzen beantragt
- Geburtsort Ausland (Bitte mitbringen): Eine für gleichlautend bescheinigte Geburtsurkunde ist von dem (der) zukünftigen bzw. Ehegatten(in) mitzubringen
- Wohnort Belgien: Wohnsitzbescheinigung wird vom Standesamt Lontzen beantragt
- Wohnort Ausland (Bitte mitbringen): Eine Wohnsitzbescheinigung mit Angabe der Staatsangehörigkeit und des Zivilstandes ist von dem (der) zukünftigen bzw. Ehegatten(in) mitzubringen
- Scheidungsurteil eingetragen in Belgien: Scheidungsurteil wird vom Standesamt Lontzen beantragt
- Scheidungsurteil eingetragen im Ausland (Bitte mitbringen): Scheidungsurteil mit Vermerk der Rechtskraft ist von dem (der) zukünftigen Ehegatten(in) mitzubringen
- Ehevertrag: Der Ehevertrag wird bei einem Notar abgeschlossen. Eine Bescheinigung über einen Ehevertrag muss spätestens 5 Tage vor der Heirat beim Standesamt hinterlegt werden.
- Trauzeugen: Seit dem 1. Juli 2010 ist die Anwesenheit von Zeugen fakultativ. Sie können ab jetzt auf Trauzeugen verzichten oder bis zu 4 Personen maximum als Zeugen angeben. Die Trauzeugen müssen volljährig sein (18 Jahre). Die Bescheinigung der Trauzeugen muss laut Angaben (Name, Vornamen, Geburtsdatum, usw), welche sich auf dem Personalausweis (Kopie des Personalausweises vorlegen) befinden, ausgefüllt werden und beim Standesamt hinterlegt werden .
- Preis: 25,00 EUR für das Heiratsbuch
Achtung: Ausländische Dokumente aus Nicht-EU Ländern müssen je nach Land und Sprache übersetzt und legalisiert werden: www.diplomatie.be/fr/services/legalisation
Auszug aus der Eheschließungsurkunde
(kann nur durch die Heiratsgemeinde ausgestellt werden)
- Richtlinien: Jeglicher Auszug wird nur den betroffenen Personen nach Vorlage des Personalausweises ausgehändigt
- Ausstellungsfrist: Im Prinzip sofort
- Preis: Unterschiedlich, je nach Bestimmungszweck
Ansprechpartner
Myriam Gehlen-Taeter
myriam.gehlen-taeter@lontzen.be
+32 (0) 87 89 80 64