Das Gemeindekollegium ist das Exekutivorgan der Gemeinde, in dem es sich um die Umsetzung der Beschlüsse des Gemeinderates aber auch um die tagtägliche Geschäftsführung kümmert.
Art. 60 des Gemeindedekrets – Befugnisse
Dem Gemeindekollegium obliegen:
- Die Ausführung der Vorschriften der übergeordneten Behörden, insoweit ihm diese Aufgabe besonders anvertraut wird
- Die Veröffentlichung und Ausführung der Ratsbeschlüsse
- Die Verwaltung der Gemeindeeinrichtungen
- Die Verwaltung der Einkünfte, die Anweisung der Gemeindeausgaben und die Aufsicht über die Buchführung
- Die Leitung der Gemeindearbeiten
- Die Vertretung der Gemeinde vor Gericht
- Die Verwaltung des Eigentums der Gemeinde sowie die Wahrung ihrer Rechte
- Die Aufsicht über die von der Gemeinde besoldeten Personalmitglieder
- Der Unterhalt der Wege und Wasserläufe
- Die Aufbewahrung der Archive und der Urkunden
Das Kollegium stellt von den in Absatz 1 Nummer 10 erwähnten Dokumenten sowie von den Charten und sonstigen alten Dokumenten der Gemeinde Inventare in doppelter Ausfertigung auf und verhindert den Verkauf oder die Entwendung der hinterlegten Unterlagen.
Kontakt
Kirchstraße 46
4710 Lontzen
Tel.: +32 (0) 87 89 80 58
Sprechstunden: nach Vereinbarung
Ansprechpartner
Patrick Thevissen
Zuständigkeiten: Polizei, Standesamt, Feuerwehr und Ambulanz, Informationspolitik, Bürgerbeteiligung und Ehrenamt, Verwaltung, Schule
patrick.thevissen@lontzen.beYannick Heuschen
Zuständigkeiten: Umwelt, Energie, Jugend, Ländliche Entwicklung, Mobilität, Forstwirtschaft, Denkmal- und Landschaftsschutz
yannick.heuschen@lontzen.beJosé Grommes
Zuständigkeiten: Finanzen, Kultus, Wirtschaft, Tourismus,Landwirtschaft, Mittelstand
jose.grommes@lontzen.beEvelyn Jadin
Werner Heeren
Zuständigkeiten: Sport, Kultur, Bauwesen, Kanalisation, Versorger
werner.heeren@lontzen.be