Für die Meldung eines Sterbefalles sind einige Sachen zu beachten. Die Meldung erfolgt in der Gemeinde, wo der Sterbefall festgestellt wurde. Zur Meldung des Sterbefalls muss 1 Zeuge anwesend sein.
Bitte mitbringen:
- Die durch den Arzt unterzeichnete Todesmeldung und gegebenenfalls:
- Das Heiratsbuch oder die Geburtsurkunde des Verstorbenen
- Den Personalausweis des Verstorbenen
- Den Führerschein des Verstorbenen
- Die letztwillige Verfügung hinsichtlich der Bestattungsart (verfügbar im Bevölkerungsamt des Wohnsitzes des Verstorbenen)
- Eine Einverständniserklärung für die Bestattung ausgestellt durch die Gemeinde, wo die Bestattung stattfindet.
- Gebühr: die Verwaltungsschritte sind kostenlos.
Auszug aus der Sterbeurkunde
- Richtlinien: Jeglicher Auszug darf nur den direkten Nachfahren und Vorfahren, die im Besitz ihres Personalausweises sind, sowie den Ehegatten oder den Anwälten ausgehändigt werden.
- Ausstellungsfrist: sofort
- Preis: 5,00 EUR
Beerdigung
Die Beerdigungserlaubnis wird durch die Gemeinde ausgestellt, welche die Anmeldung des Sterbefalls aufgenommen hat und muss der Gemeinde zugestellt werden in welcher die Beisetzung stattfinden wird.
Einäscherung
- Richtlinien: Die Einäscherungserlaubnis wird bei der Anmeldung des Sterbefalles beantragt.
- Preis: Kostenlos
Den Körper der Wissenschaft überlassen
Richtlinien: Man wende sich persönlich an die Universität seiner Wahl. Im Augenblick des Ablebens stellt das Standesamt lediglich eine Genehmigung aus, nach Vorlage des mit der Universität abgeschlossenen Vertrages.
Grabstätten – Reihengräber
Das Standesamt befasst sich mit dem Verkauf, der Verlängerung und der Beibehaltung der Konzessionen von Grabstätten.
Letztwillige Verfügung über die Bestattungsart
Jeder Bürger hat die Möglichkeit zu Lebzeiten über die Art seiner Bestattung zu entscheiden:
- die Beerdigung
- die Einäscherung mit Verstreuung der Asche auf der zu diesem Zweck bestimmten Parzelle des Friedhofes
- die Einäscherung mit Verstreuung der Asche auf dem an das belgische Staatsgebiet angrenzenden Küstengewässer
- die Einäscherung mit Beerdigung der Asche innerhalb des Friedhofes
- die Einäscherung mit Beisetzung der Urne im Kolumbarium des Friedhofes
- die Einäscherung mit Verstreuung der Asche an einem anderen Ort als auf dem Friedhof oder in dem an das belgische Staatsgebiet angrenzenden Küstengewässer
- die Einäscherung mit Beerdigung der Asche an einem anderen Ort als auf dem Friedhof
- die Einäscherung mit Aufbewahrung der Asche an einem anderen Ort als auf dem Friedhof
Für weitere Auskünfte wenden Sie sich bitte an das Standesamt : Tel : +32 (0) 87 89 80 50
Ansprechpartner
Myriam Gehlen-Taeter
+32 (0) 87 89 80 64
Alexa Dobbelstein
+32 (0) 87 89 80 67