Laut Gesetz gelten alle Bürger Belgiens als potentielle Organspender, d.h. nach dem Ableben einer Person können die Organe entnommen werden.
Ausnahmen sind:
- Sie haben sich zu Lebzeiten ausdrücklich dagegen entschieden (Formular im Meldeamt erhältlich);
- Ihre engsten Angehörigen (Kinder, Eltern, Partner) sind dagegen.
Personen, die zu Lebenszeiten wissen, dass sie ihre Organe spenden wollen, können beim Meldeamt ein Formular ausfüllen.
Personen, die ihre Organe nicht spenden wollen, können ebenfalls ein Formular ausfüllen und somit ist die Organentnahme untersagt. Das Formular ist kostenlos erhältlich und die Entscheidung kann jederzeit annulliert werden.
Ansprechpartner
Myriam Gehlen-Taeter
myriam.gehlen-taeter@lontzen.be
+32 (0) 87 89 80 64
Aline Brockmans
aline.brockmans@lontzen.be
+32 (0) 87 89 80 50
Alexa Dobbelstein
alexa.dobbelstein@lontzen.be
+32 (0) 87 89 80 67