Öffentliche Ordnung
Das Gesetz vom 24. Juni 2016 betreffend die kommunalen Verwaltungssanktionen regelt die Abläufe der Verfahren, die auf die Einhaltung der Polizeiverordnungen abzielen. Dies um die öffentliche Ordnung zu gewährleisten und somit sowohl ein harmonisches Zusammenleben der Bürger zu ermöglichen als auch eine maximale Sicherheit im Interesse aller anzustreben. Und dies sowohl für die Einwohner der Gemeinde aber auch für die Bürger anderer Gemeinden, die sich bei uns aufhalten. Leider erfordert dies ab und zu das Verhängen eines Bußgeldes. Der Dienst für Verwaltungstrafen, geleitet durch den Vollstreckungsbeamten gewährleistet eine sowohl von der Polizei als auch von den übrigen Diensten der Gemeinde komplett unabhängige Beurteilung der ihm vorgelegten Einzelfälle, da er laut Gesetz Niemanden gegenüber weisungsgebunden ist. Der Dienst für Verwaltungsstrafen arbeitet nur auf Basis von Akten, die ihm durch die Polizei oder die Staatsanwaltschaft übermittelt wurden.