Scheidungen

Das Standesamt der Gemeinde Lontzen überträgt das Gerichtsurteil der Ehescheidung der Personen, welche in der Gemeinde Lontzen, Herbesthal oder Walhorn geheiratet haben.

Auszug aus der Ehescheidungsurkunde

  • Richtlinien: Jeglicher Auszug darf nur den betroffenen Personen ausgehändigt werden, insofern sie im Besitz ihres Personalausweises sind.
  • Ausstellungsfrist: Im Prinzip sofort
  • Preis: 5,00 EUR

Erwerb der belgischen Staatsangehörigkeit

Das Standesamt bearbeitet die Anträge auf Änderung der Staatsangehörigkeit der in Lontzen wohnhaften Personen.

  • Option: Zulassungsbedingungen und Verfahren
  • Einbürgerung: Zulassungsbedingungen und Verfahren

Ansprechpartner

Myriam Gehlen-Taeter

Myriam Gehlen-Taeter