Impfungen

Laut Königlichem Erlass vom 26. Oktober 1996 ist die Impfung gegen Kinderlähmung Pflicht.

Sie sind verpflichtet, Ihr Kind zwischen dem 2. und dem 18. Lebensmonat impfen zu lassen.
Die Impfung besteht aus 4 Einnahmen. Sie haben die Möglichkeit, Ihr Kind während den kostenlosen Impfsitzungen, die bei der Säuglings- und Kleinkindvorsorge Herbesthal in den Räumlichkeiten der ONE, Neutralstraße 910, 4710 Lontzen stattfinden, impfen zu lassen und zwar:

  • Jeden 2. Donnerstag im Monat von 9:00 bis 12:00 Uhr
  • Jeden 1. Freitag im Monat von 14:00 bis 17:00 Uhr
  • Jeden 4. Dienstag im Monat von 9:00 bis 12:00 Uhr
  • Zu kontaktierende Person: Rita Geelen (Kaleido-DG) Tel : +32 (0) 87 78 90 22 von 08:30 bis 10:00 Uhr oder 0474/39 41 67

Es steht Ihnen jedoch frei, die Impfungen auf eigene Kosten durch einen selbstbestimmten Arzt vorzunehmen.
Nach Abschluss dieser Impfung müssen Sie die Impfbescheinigung im Bevölkerungsdienst abgeben zwecks Eintragung der Daten in die Impflisten, die bei der Gemeindeverwaltung aufbewahrt werden.

Ansprechpartner

Aline Brockmans

Aline Brockmans

aline.brockmans@lontzen.be

+32 (0) 87 89 80 50

Alexa Dobbelstein

Alexa Dobbelstein

alexa.dobbelstein@lontzen.be

+32 (0) 87 89 80 67

Myriam Gehlen-Taeter

Myriam Gehlen-Taeter