Aufenthaltsgenehmigungen

Falls Sie eine Aufenthaltsgenehmigung brauchen, gibt es ein paar Dinge zu beachten. Damit alles reibungslos verläuft, halten sie sich am besten einfach an die folgende Anleitung.

Allgemeine Instruktionen betreffend die elektronischen Aufenthaltsgenehmigungen:

  • Bei der Gemeindeverwaltung vorstellig werden mit einem aktuellen Passfoto auf weißem Hintergrund (Kopfgröße min. 25 mm / max. 40 mm) und dem GÜLTIGEN, nationalen Identatitätsnachweis (Reisepass oder Personalausweis).
  • Das Basisdokument unterschreiben.
  • Innerhalb von 2 bis 3 Wochen werden Ihnen per Post zwei Codenummern zugeschickt (PIN und PUK).
  • Nach Erhalt dieser Codenummern, müssen Sie sich beim Meldeamt mit dem vorgenannten PUK und PIN Code, sowie Ihrem alten Personalausweis oder der Verlusterklärung vorstellen, damit das Meldeamt Ihre elektronische Aufenthaltsgenehmigung aktivieren und aushändigen kann.
  • Preis: 21,30 EUR (18-65J.), 16,30 EUR (<18J.), 21,30 EUR (>65J.).

Wichtiger Hinweis: Ohne einen gültigen, nationalen Reisepass hat eine Aufenthaltsgenehmigung KEINEN Wert !!!

Biometrische Aufenthaltsgenehmigung für NICHT-EU-Bürger: 21,80 EUR (18-65J.), 16,80 EUR (<18J.), 21,80 EUR (>65J.).

Ansprechpartner

Myriam Gehlen-Taeter

Myriam Gehlen-Taeter

Aline Brockmans

Aline Brockmans

aline.brockmans@lontzen.be

+32 (0) 87 89 80 50

Alexa Dobbelstein

Alexa Dobbelstein

alexa.dobbelstein@lontzen.be

+32 (0) 87 89 80 67