Sekretariat

Unsere Mitarbeiter im Sekretariat kümmern sich um Ihre Post, die Sie an die Gemeinde senden, sowie die Sitzungen des Gemeindekollegiums und des Gemeinderates. Des Weiteren sind sie zuständig für Verwaltungsarbeiten in Zusammenarbeit mit dem Generaldirektor.

  1. Verwaltung von Schadensakten und Abschluss von Verträgen bezüglich Versicherungsschutz
  2. Verwaltung der elektronischen Mitteilungen auf info@lontzen.be
  3. Registrierung der Eingangspost
  4. Erledigung verschiedener Verwaltungsarbeiten im Auftrag des Generaldirektors oder der Mitglieder des Gemeindekollegiums
  5. Ansprechpartner für Beschwerdemanagement

 

Sie möchten eine Beschwerde einreichen

Mit dem Dekret zur Festlegung verschiedener Instrumente des Informations- und Beschwerdemanagements in der Deutschsprachigen Gemeinschaft wird den Bürgern das Recht gegeben, sich mit einer Beschwerde zu einer konkreten Amtshandlung oder Arbeitsweise direkt an die Behörde zu wenden, von der sie ausgeht, und diese Behörde zu einer Reaktion zu zwingen.

Bedingungen

Beschwerden werden nur als zulässig betrachtet, wenn sie sich auf eine konkrete Amtshandlung oder Arbeitsweise der Behörde beziehen. Beschwerden müssen zudem eine Beschreibung der Angelegenheit beinhalten, die Anlass zur Beschwerde gibt, und – im Fall der Gemeinde Lontzen – auf Deutsch oder Französisch verfasst sein.

Unzulässige Beschwerden

Die Behandlung einer Beschwerde kann verweigert werden, wenn:

  1. die Beschwerde
  • offensichtlich unbegründet ist;
  • im Wesentlichen identisch ist mit einer bereits korrekt behandelten Beschwerde ist und keine neuen Fakten vorliegen;
  • sich auf Fakten bezieht, die mehr als ein Jahr vor Einreichen der Beschwerde zurückliegen
  1. Sie bestehende organisierte verwaltungsrechtliche Beschwerdeverfahren nicht ausgeschöpft haben
  2. Name und Adresse des Beschwerdeführers nicht bekannt sind

Sollte in der Beschwerdeangelegenheit aktuell ein verwaltungsrechtlicher Einspruch oder ein Gerichtsverfahren laufen, wird die Behandlung der Beschwerde ebenfalls verweigert.

Wie reichen Sie Beschwerde ein?

Ihre Beschwerde muss schriftlich eingereicht werden. Sie können also:

  • der Gemeindeverwaltung einen Brief schreiben
  • eine E-Mail an info@lontzen.be  schreiben
  • ein Papier-Formular ausfüllen, das am Empfang des Gemeindehauses zur Verfügung steht
  • das digitale Formular hier drunter benutzen.

Was passiert mit Ihrer Beschwerde?

Nach Erhalt Ihrer Beschwerde stellen wir Ihnen unverzüglich eine Empfangsbestätigung aus. Nach einer ersten Prüfung der Beschwerde erhalten Sie spätestens 14 Tage nach Erhalt der Beschwerden ein Informationsschreiben, das Ihnen unter anderen Auskunft über Zulässigkeit der Beschwerde, Ihren Ansprechpartner und den weiteren Bearbeitungsweg der Beschwerde gibt.

Spätestens nach 45 Kalendertagen erhalten Sie das Ergebnis der Untersuchung der Beschwerde.

Beschwerdeformular

Ansprechpartner

Maria Kalff

Maria Kalff

maria.kalff@lontzen.be

+32 (0) 87 89 80 52